Folgend für Sie eine Info bzgl. der Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung (WDüngV):
• Zukünftig sind WDüngV-Meldungen und -Mitteilungen zur LfL nur noch per Online-Formular möglich.
Die Formulare für Empfänger und Inverkehrbringer von Wirtschaftsdünger (§ 4 und § 5 WDüngV) werden ab sofort nur noch als Online-Formular angeboten.
Damit erfolgt die Übermittlung automatisch an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Bisherige Übermittlungen an die LfL bleiben weiterhin gültig.
- Link Empfänger-Meldung nach §4 WDüngV über Abnahme von Wirtschaftsdünger:
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmelf/stmelf/WDuengV4/index
- Link Mitteilung nach §5 WDüngV über das Inverkehrbringen von Wirtschaftsdünger:
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmelf/stmelf/WDuengV5/index