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Änderung Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung

By Juni 11, 2024Juni 14th, 2024No Comments

Folgend für Sie eine Info bzgl. der Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung (WDüngV):

Zukünftig sind WDüngV-Meldungen und -Mitteilungen zur LfL nur noch per Online-Formular möglich.

Die Formulare für Empfänger und Inverkehrbringer von Wirtschaftsdünger (§ 4 und § 5 WDüngV) werden ab sofort nur noch als Online-Formular angeboten.
Damit erfolgt die Übermittlung automatisch an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Bisherige Übermittlungen an die LfL bleiben weiterhin gültig.

 

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