Für Landwirte

Nährstoffmanagement

Nährstoffmanagement

Für alle landwirtschaftlichen Betriebe beginnt das Nährstoffmanagement vor dem Aufbringen von Düngemitteln mit der Ermittlung des Nährstoffbedarfs der Kulturpflanzen nach den Vorgaben der Düngeverordnung anhand der standort- und kulturbezogenen Obergrenze. Mittels des errechneten Nährstoffbedarfs der Kultur, dem untersuchten Nährstoffgehalt des Bodens und der Berechnung der Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger können sich landwirtschaftliche Betriebe für die Aufnahme oder Abgabe von Wirtschaftsdünger entscheiden.

Nährstoffberechnung

Die neue Düngeverordnung

Am 01.06.2017 ist die neue Düngeverordnung in Kraft getreten, die für die deutschen Landwirte einige gesetzliche Änderungen mit sich bringt. Die Verordnung dient der Umsetzung der Nitratrichtlinie der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

Die Düngeverordnung schreibt vor, dass jeder Landwirt vor der Ausbringung wesentlicher Nährstoffmengen (> 50 kg N / ha und > 30 kg P / ha) den Nährstoffbedarf der jeweiligen Kultur, auf der er Gülle ausbringen will, berechnen muss.

Die schriftliche Düngebedarfsermittlung ist mindestens 7 Jahre aufzubewahren und im Falle einer Betriebskontrolle vorzuweisen. Bei der Durchführung der Düngung darf der ermittelte Düngebedarf in der Gesamtsumme grundsätzlich nicht überschritten werden.

Zahlen & Fakten

  • Über organische Düngemittel aller Art darf im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Fläche eines Betriebes maximal 170 kg Stickstoff je Hektar ausgebracht werden.
  • Das Düngen von Acker- und Grünland ist nur in bestimmten Zeiträumen und zu bestimmten Kulturen erlaubt. In den sogenannten Sperrfristen ist das Düngen verboten.

Unterstützung durch den Maschinenring

Der Maschinenring bietet rund um das Nährstoffmanagement viele Dienstleistungen. Erstellung der Düngebedarfsermittlung und -bilanzierung, Beratung rund um dein Nährstoffmanagement oder Unterstützung bei der Vermittlung von Wirtschaftsdünger oder Lagerraum.

Für weitere Informationen wie Du dein Maschinenring beim Thema Nährstoffmanagement unterstützen kannst, wende Dich bitte an Deinen Ansprechpartner vor Ort.

Futtervermittlung

Futtermittelbörse

Die Futtermittelbörse bietet Betrieben mit unzureichender Futterversorgung die Möglichkeit Futter zu zukaufen und Betrieben mit einem Überschuss Futtermittel zu verkaufen.

Details zur Futtermittelbörse

  • Innerhalb der MR-Börse ist es möglich zwischen der Nährstoff- und der Futtermittelbörse zu wechseln
  • Aufgabe von Inseraten: Futtermittelangebot und -gesuch
  • Ein Inserat beinhaltet Informationen zur Person (Name, Anschrift, Telefon), Allgemeine Daten zum Inserat (Futtermittelart, Anfahrtsinformationen, etc.), Menge und Preis, Veröffentlichungszeitraum des Inserats, Bemerkungen, Qualitätskriterien
  • Anhand der Anschrift wird das Inserat kartographisch dargestellt, sodass ersichtlich wird, in welchem Umkreis Angebote oder Gesuche zu finden sind
  • Alle durch den MR oder den Landwirt aufgegebenen Inserate können in einer Übersicht verwaltet werden
  • Entscheidet sich der MR für eine eingeschränkte Nutzung seiner Mitglieder, übernimmt der MR die Verwaltung der Inserate

Wie funktioniert die Futtermittelbörse?

In der Futtermittelbörse können Inserate mit allen relevanten Informationen zum Kauf oder Verkauf von Futtermitteln eingereicht werden. Alle Inserate lassen sich je nach Eigenschaft (Futtermittelangebot oder -gesuch) auflisten und in einer Landkarte darstellen.

Falls ein Betrieb seine Lagerkapazitäten nach der novellierten Düngeverordnung überschreitet, bietet sich innerhalb der Nährstoffmanagement-Plattform die Möglichkeit Wirtschaftsdünger abzugeben.

Durch ein effizientes Nährstoffmanagement werden viehstarke landwirtschaftliche Betriebe entlastet. Du kannst überschüssige, organische Nährstoffe z.B. an reine Ackerbaubetriebe abgeben werden. In Deutschland bieten die Maschinenringe im Bereich Nährstoffmanagement zahlreiche Lösungen an.

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