Sicherheit
Wir prüfen Ihre Steigleitern, Leitern, Tritte und Rollgerüste
Steigleitern und Co. – sie sind auf und bei unzähligen Gebäuden installiert. Das nicht ohne Grund, denn sie erfüllen einen wertvollen Zweck. Sie können den Zugang zu schwer erreichbaren Stellen gewähren, für Wartungsarbeiten genutzt werden oder Reinigungsarbeiten ermöglichen.
Ebenfalls werden Steigleitern auch als Fluchtleiter (DIN 14094-1), beispielsweise bei einem Brand, genutzt und ermöglichen das unbeschadete Verlassen von Gebäuden über die Fassade. Katastrophal ist es, wenn das Versagen eines einzigen Bauteils tödliche Konsequenzen hat.
Steigleitern zählen zu den Verkehrswegen und müssen, wie auch die Anschlagseinrichtung, in regelmäßigen Abständen auf ihre ordnungsgemäße Funktion überprüft und falls erforderlich, instandgesetzt werden. Einflüsse aus Witterung, Benutzung, Fehlanwendung sowie Änderungen in der Bausubstanz machen dies notwendig.
BG Unfallstatistik 2020: 13.227 schwere Arbeitsunfälle
Hauptursache: Stolpern, stürzen, ausrutschen
Geprüfte ortsfeste Einrichtungen 2021: ca. 8.000
Rund 1.100 beauftragte Objekte
Dabei ergibt sich für Gebäudeeigentümer aus den vielfältigsten rechtlichen Grundlagen die Verpflichtung für geeignete Einrichtungen zu sorgen: Das Problem bei der Beurteilung der Eignung von Anschlageinrichtungen oder Leitern ist, dass man es ihnen meist nicht ansehen kann, ob sie sicher halten oder nicht.
Diese vielleicht über Leben oder Tod entscheidende Frage kann nur durch regelmäßige und wirksame Prüfung durch Sachkundige beantwortet und dokumentiert werden.
Das können wir für Sie erledigen
Unser hauseigener Sachkundiger verfügt aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz und ist mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften sowie allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. BG-Regeln, DIN-ENNormen, DIN-Normen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) vertraut.
Wir prüfen Ihre Steigleitern und die gesamte Anschlagseinrichtung mit allen Bestandteilen:
- Prüfung von ortsfesten Steigleitern mit und ohne Absturzeinrichtungen
- Prüfung von mobilen Leitern, Aufstiegshilfen, Sekuranten, Seilsystemen, Roll- und Schneegerüsten
- Jährliche Kontrolle nach DGUV 208-032
- Rechtssichere Dokumentation
- Inventarnummernvergabe
- Führen und Anbringen der Prüfplaketten
Im Rahmen der Sichtprüfung werden permanente Einrichtungen, u. a. auf Verschleiß, Korrosion. Beschädigungen und lose Bestandteile überprüft. Unser sachkundiger Mitarbeiter wird die Prüfung im Anschluss schriftlich dokumentieren und eine entsprechende Kennzeichnung mit einer Plakette an der Anlage anbringen.
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Die Dokumentation ist die Grundlage für die sicherheitstechnische Bewertung zur weiteren Benutzung. Darüber hinaus ist sie die unverzichtbare Grundlage für eine spätere Überprüfung der Einrichtung.
Wir stellen Schäden fest und leiten die nötigen Abhilfemaßnahmen für Sie ein. Im Schadensfall oder als Nachweis für Audits haben Sie dadurch bestens vorgesorgt. Ein Rundum-sorglos-Paket.
Informieren Sie sich noch heute, wir beraten Sie gerne!
Andreas Furkert
Außendienst DienstleistungsProfi
Maschinenringe Deutschland GmbH
Am Maschinenring 1
86633 Neuburg a. d. Donau
08431 6499-1118 oder 0160 90578044
08431 6499-1101