Für Landwirte

Information & Beratung

Antragsunterstützung

Der Maschinenring unterstützt dich bei deinen Anträgen.

Liebe Mitglieder! Im Alltag eines Landwirts gibt es ständig neue Gesetzgebungen und Anträge. Bei der Antragsstellung unterstützt Dich die Geschäftsstelle Deines Maschinenrings!

Anstellungsvarianten

So meisterst du das Anstellen von Arbeitskräften

Externe Mitarbeiter werden für die Betriebe immer wichtiger – Akquise und Abrechnung von guten Helfern sind bei den Maschinenringen ein tägliches Top-Thema.

Um die Voraussetzungen wie Steuern, Sozialabgaben und Krankenversicherung schnell und ohne unnötigen Stress einzuhalten haben wir Ihnen die wichtigsten Fakten zusammengefasst.

Teilzeit- und befristete Arbeitsverträge

Befristeter Arbeitsvertrag

Wenn sich der Arbeitgeber entscheidet, einen Vollzeitarbeitnehmer anzustellen, dann schließt er meist einen befristeten Arbeitsvertrag mit ihm ab. Dieser kann entweder zeitlich oder sachlich befristet werden. So kann das Ende des Vertrags an eine bestimmte Bedingung geknüpft werden, zum Beispiel das Ende der Ernte oder die Rückkehr eines Erkrankten.

Der Arbeitsvertrag kann dabei maximal auf zwei Jahre befristet werden.Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit, das heißt ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag kann auch nur für einen Monat oder ein Quartal geschlossen werden. Der Vorteil dabei: der Arbeitsvertrag muss nicht gekündigt werden, sondern er endet einfach durch Zeitablauf oder durch Eintritt der sachlichen Bedingung. Zu beachten ist allerdings, dass der Arbeitnehmer spätestens drei Monate vor dem Ende seines zeitlich befristeten Vertrages darüber informiert werden muss, dass sein Vertrag nicht verlängert wird und er sich beim Arbeitsamt zu melden hat.

Zudem muss der Vertrag zwingend in schriftlicher Form abgeschlossen werden. Eine mündlich vereinbarte Befristung ist ungültig. Das bedeutet, dass der Vertrag dann so beurteilt wird als wäre er mündlich unbefristet geschlossen worden.

Projektvertrag

Zu den sachlich befristeten Arbeitsverträgen zählen auch sogenannte Projektverträge, bei denen der Arbeitnehmer eingestellt wird, um ein bestimmtes Projekt zu bearbeiten oder zu unterstützen. Hier endet der Vertrag automatisch mit Beendigung des jeweiligen Projektes.

Wichtig hierbei: das Projektende sollte (wie auch alle anderen sachlichen Gründe) genau beschrieben werden, um später das Vertragsende genau definieren zu können.

Teilzeitarbeitsvertrag

Eine weitere Möglichkeit ist der Abschluss eines Teilzeitarbeitsvertrages.Dabei arbeitet der Arbeitnehmer weniger Stunden als die Vollzeitarbeitnehmer des Betriebes. Der Vertrag kann von Anfang an als Teilzeitvertrag geschlossen oder nachträglich von Vollzeit auf Teilzeit umgestellt werden. Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter beantragen, in Teilzeit zu arbeiten.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Mitarbeiter mindestens schon sechs Monate im Unternehmen beschäftigt ist, dass der Betrieb mindestens 15 Arbeitnehmer hat ( Azubis nicht mitgerechnet) und durch die Teilzeit die Unternehmensorganisation oder die Arbeitsabläufe nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Der Antrag kann somit vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn dringende betriebliche Gründe dagegensprechen.

Jobsharing

Ein bisher selteneres Modell der Teilzeitarbeit ist das Jobsharing. Dabei teilen sich zwei oder auch mehr Angestellte eine Vollzeitstelle. Der Unterschied zu zwei Teilzeitstellen ist hier, dass die Aufgaben- und Arbeitszeitaufteilung nicht der Arbeitsgeber vorgibt, sondern die Arbeitnehmer sich diese untereinander aufteilen.

Der Arbeitgeber hat darauf solange keinen Einfluss, solange die Aufgaben und die Gesamtarbeitszeit der Jobshare eingehalten werden. Er kann nur der gesamten Vollzeitstelle Aufgaben und Verantwortung im Ganzen übertragen, die dann von den Jobsharern gemeinsam ausgeführt werden.

Praktikumsvertrag

Wer einen Praktikanten beschäftigen will, sollte mit diesem ebenfalls einen schriftlichen Praktikumsvertrag abschließen. Grundsätzlich ist dies ebenfalls wie ein normaler Arbeitsvertrag zu behandeln, nur werden dort meist gesonderte Bedingungen vereinbart.

Generell ist zwischen einem Pflichtpraktikum und einem freiwilligem Praktikum zu unterscheiden. Pflichtpraktika in Schule und Studium werden meist durch Schulordnungen und Landesrecht vorgeschrieben. Hier geht der Praktikant kein Arbeitsverhältnis mit dem Betrieb ein. Vielmehr handelt es sich um Schulveranstaltungen, für die die Bedingungen Bedingungen gesetzlich oder behördlich festgelegt sind.

Anders ist es beim freiwilligen Praktikum. Hier kommt es auf die Inhalte und den Umfang des Praktikums an. Arbeitet der Praktikant gleichwertig im Unternehmen mit, gelten für das Praktikum die gleichen Regeln wie beim Arbeitsvertrag. Dabei bestehen dann auch gesetzliche Ansprüche (zum Beispiel auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Zeugniserteilung).

Muss ein Praktikant eine Vergütung erhalten?
Hier gibt es einen klaren Grundsatz: Der Praktikant muss wie ein Arbeitnehmer vergütet werden, wenn bei ihm die Arbeitsleistung gegenüber dem Ausbildungszweck überwiegt. Wenn der Praktikant nur dabeisitzt und lernt“, dann muss er keine Vergütung erhalten.Wenn er jedoch mit einer Aufgabe betraut wird und dabei vielleicht noch eine konkrete Leistung erbringen soll (z. B. eine Projektarbeit),dann ist er auch angemessen zu vergüten.Wichtig ist beim Praktikumsvertrag die Beachtung der Arbeitszeiten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, wenn der Praktikant minderjährig ist. Jugendliche dürfen maximal 40 Stunden in der Woche arbeiten und müssen die Nachtruhezeit von 20 bis 6 Uhr einhalten. Bei Schichtarbeit und bei speziellen Tätigkeiten (zum Beispiel Bäckerei, Stallarbeit) gelten dann entsprechende Ausnahmen. Ab einer täglichen Arbeitszeit von 4,5 Stunden muss der Jugendliche eine Pause von mindestens 30 Minuten machen, ab sechs Stunden steht ihm eine Pause von einer Stunde zu.

Mini- und Midi-Jobs

Wenn Du auf der Suche nach einem Midi- oder Mini-Job bist, kannst Du jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen. Da sich regelmäßig die Standardsätze ändern, wird Dich unser Team mit aktuellen News versorgen.

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Um alle Informationen auf einen Blick auch immer parat zu haben, bieten wir Dir ein kostenloses Merkblatt als download an.

Kontakt

Andrea Augustin
Telefon: 08431 6499-1453

MR-Beratung

Zu viel Arbeit? Jetzt den neuen Stall bauen? Pachten? Ärger mit den Kollegen in der Gemeinschaft? Oder einfach nur die Zukunft im Blick haben wollen. Zu all diesen Themen kann die arbeitswirtschaftliche Beratung Lösungen aufzeigen. Oftmals hilft ein kleiner Anstoß von außen, um Veränderungen in Gang zu bringen und die Weichen für die Zukunft zu stellen. Darauf zielt das ganzheitliche MR Beratungsangebot ab. MR Beratung ist ein Angebot der Maschinenringe, um landwirtschaftliche Familienbetriebe bei wichtigen Entscheidungen für die Zukunft zu unterstützen und zu beraten.

Sofort-Hilfe

Arbeitsbelastung zu hoch?

  • mit Hilfe einer objektiven Person Probleme im laufenden Betrieb erkennen
  • durch Beratungsangebot Chancen erkennen und Probleme lösen
  • effektive Zusammenarbeit durch kompetente Berater

Optimierung

An welchen Schrauben drehen?

  • durch objektive Unterstützung bei komplexen Entscheidungen
  • auf Grundlage von praxiserprobten Konzepten
  • durch gemeinsame Zielsetzung in den flexiblen Beratungsstunden

Richtungsfindung

Zukunftssicher aufgestellt?

  • durch Aufzeigen aller betrieblichen Perspektiven
  • durch Arbeitsentlastung und Neuorganisation der vorhandenen Ressourcen
  • durch gemeinsame Entwicklung von Zukunftsstrategien

Ihr individuelles Beratungsangebot im Wittelsbacher Land

Alle landwirtschaftlichen Betriebe in der Region Wittelsbacher Land können die zahlreichen Angebote der MR Beratung in Anspruch nehmen. Das Ziel ist es, dass durch die kompetenten Beratung neue Möglichkeiten aufgezeigt werden. Im Fokus steht dabei die Frage „Wohin soll die betriebliche Entwicklung gehen?“.

Zu viel Arbeit? Jetzt den neuen Stall bauen? Pachten? Ärger mit den Kollegen in der Gemeinschaft? Oder einfach nur die Zukunft im Blick haben wollen. Zu all diesen Themen kann die arbeitswirtschaftliche Beratung Lösungen aufzeigen. Oftmals hilft ein kleiner Anstoß von außen, um Veränderungen in Gang zu bringen und die Weichen für die Zukunft zu stellen. Darauf zielt das ganzheitliche MR Beratungsangebot ab. MR Beratung ist ein Angebot der Maschinenringe, um landwirtschaftliche Familienbetriebe bei wichtigen Entscheidungen für die Zukunft zu unterstützen und zu beraten.

Christoph Luderschmid

Fallbeispiele

Hier findest du Beispiele aus dem Arbeitsalltag unserer MR Berater. Die Fälle zeigen wie praxisnah und auf die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Beteiligten die Lösungsansätze der Berater gestaltet sind.

Praxisbeispiele aus Milchviehbetrieben

Fallbeispiele zur Sofort-Hilfe im Milchviehbetrieb
Fallbeispiele zur Optimierung im Milchviehbetrieb
Fallbeispiele zur Richtungsfindung im Milchviehbetrieb

Praxisbeispiele aus der Schweinemast

Praxisbeispiele aus dem Gemüseanbau

Staatliche Förderung

Seit dem Jahr 2008 sind die Bayerischen Maschinenringe anerkannter Kooperationspartner im Verbundkonzept des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Das Angebot der MR Beratung ist seit Jahren praxiserprobt. Es wird von uns laufend an politische Rahmenbedingungen und Veränderungen des Marktes angepasst.

Somit erfüllen wir die hohen Qualitätsansprüche, die an die Partner in der Verbundberatung beim Maschinenring gestellt werden. Dadurch sind unsere vielfältigen Beratungsmodule auch von staatlicher Seite gefördert und das mit 60 € von 125 € pro Beratungsstunde.

Was bieten wir dir konkret?

  • Kostenloses erstes Gespräch am Telefon zur Vereinbarung eines individuellen Beratungsgesprächs
  • Individuelle Einzelberatung vor Ort in deinem Betrieb
  • Nachhaltige Folgetermine mit deinem persönlichen Coach
  • Beratungsstunde kostet 125 €, der Umfang ist abhängig vom Aufwand
  • Kooperationsberatung staatlich gefördert mit 60 € pro Stunde

MR-Beratung – Immer ein Gewinn

  • Fundierte Entscheidungshilfe und Orientierung
  • Konkrete Lösungsvorschläge
  • Gewissheit, mit der Familie und dem Betrieb auf dem richtigen Weg zu sein
  • Wissensvorsprung
  • Höherer Gewinn

Fortbildung Pflanzenschutz

Damit Sie Ihr Sachkundenachweis seine Gültigkeit nicht verliert, ist es für Sie wichtig, dass Sie sich rechtzeitig anmelden, wenn Sie die Aufbauschulung brauchen. Nach aktuellem Stand sind noch keine Fortbildungstermine bekannt. Sobald dies der Fall ist, teilen wir Ihnen die Termine hier, über unser Rundschreiben oder Social Media wie Facebook und Instagram mit.

Also: Prüfen Sie Ihren Sachkundenachweis sofort und melden Sie Ihren Bedarf in der Geschäftsstelle bei Johann Zimmermann (08205 58833-19 oder johann.zimmermann@maschinenringe.de).

Johann Zimmermann

Telefon: 08205 58833-19

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Dr. Michael Mederle

MR Beratungsleiter KBM e.V

+49 8431 5388 – 234

Christian Fendt

+49 172 8185202
 +49 8238 902102

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