Verrechnungssätze
Die aktuelle Verrechnungssatzliste des Maschinen- und Betriebshilfsringes Dingolfing-Landau e.V. vom 1. März 2020 ist für 3 Jahre gültig. Die Preise sind Nachbarschaftshilfepreise incl. Mehrwertsteuer.
Die empfohlenen Verrechnungssätze sind für die Maschinenringmitglieder rechtlich gänzlich unverbindlich. Es steht in der freien Entschließung der Mitglieder, den Empfehlungen zu folgen oder sie unbeachtet zu lassen.
Den Verrechnungssätzen sind normale Verhältnisse zugrunde gelegt. Bei Arbeitserschwernissen (z. B. starke Hanglage, Lagergetreide, kleine Schläge) sind Zuschläge vor Beginn der Arbeit zu vereinbaren und auf dem Arbeitszettel zu vermerken.
Soweit Maschinen und Geräte ohne Bedienungsmann ausgeliehen werden, sind sie nach der Arbeit sofort dem Besitzer in ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben.
Der Zuschlag für Maschinen im Soloverleih beträgt 10 %.
Bis 2 km An- und 2 km Abfahrt werden nicht berechnet. Die Vergütung von Treibstoff ist in den Verrechnungssätzen nicht enthalten (außer bei kompletten Arbeitsverfahren). Bei selbstfahrenden Maschinen, z. B. SF-Mähdreschern, verstehen sich die Sätze einschließlich Fahrer.